Gerade in der Airbnb-Datenschutzerklärung neben anderen problematischen Punkten folgenden Absatz entdeckt:
> Wir dürfen Gesundheitsinformationen einholen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesundheitsinformationen im Zusammenhang mit ansteckenden Krankheiten.
Meine Fragen dazu:
1. Die sind ja kein Gesundheitsdienstleister. Dürfen die das einfach so machen?
2. Kann ich dieser Klausel widersprechen?
P.S. Freue mich über nicht-datenkrakige Alternativen!
@chpietsch @kuketzblog @digitalcourage Der Artikel ist schon ziemlich veraltet. 2 von 3 der genannten Seiten funktionieren schon gar nicht mehr richtig. Und auf der dritten Seite finde ich den gewünschten Ort gar nicht.
@maze @kuketzblog @digitalcourage
Sollte es Airbnb und Uber gelungen sein, alle gemeinnützigen Couchsurfing-Initiativen in den Ruin zu treiben? Das will ich nicht hoffen. Bin da kein Experte. Ich hoffe, du findest noch eine lebende Alternative.
@maze @kuketzblog @digitalcourage
Hallo, Gesundheitsdaten sind in Art 9 DSGVO geregelt.
es könnte gehen mit Art 9 Abs 2 lit a), Art 9 Abs 2 lit i)
Ich schätze, die beziehen sich auf a), die ausdrückliche Einwilligung.
@maze @kuketzblog @digitalcourage
Nun wäre die Frage, ob die AGBs eine ausdrückliche Einwilligung ist, soweit ich weiß, darf sowas nicht über AGBs geregelt werden
@goli4harz @digitalcourage @kuketzblog @maze Richtig. Über die AGB darf sowas nicht geregelt werden.
@maze
Wenn das in den AGB steht, ist es ggf. einfach unwirksam, wenn es nicht erlaubt ist.
Einfach keine solche Auskunft geben. Aus AGB folgt zunächst kein Recht an sich.
@nanuk Es geht nicht um Auskünfte meinerseits, sondern um das Einholen von Gesundheitsdaten aus "Sonstigen Quellen".
@maze @kuketzblog @digitalcourage Wo holen die die denn ein?
@MBrandtner @kuketzblog @digitalcourage Das steht unter "Über Dritte erhobene personenbezogene Daten" => "Sonstige Quellen". Dort ist von "Drittanbietern" und "Kooperationspartnern" die Rede, außerdem von "Daten über Sie und Ihre Aktivitäten auf und außerhalb der Airbnb-Plattform". Genauer wirds nicht.
Es gibt allerdings noch eine Ergänzungsseite "Außerhalb der USA", wo zumindest die durch die DSGVO vorgeschriebene Widerspruchsmöglichkeit aufgeführt ist. Allerdings nur mit Einschränkungen.
@maze Gruzelig! Danke für die Arbeit. Kennst du https://fairbnb.coop/
? Ich habe die AGB's noch nicht gelesen, aber kann nicht schlimmer als Airbnb sein... :0360:
@womeinesonnescheint Schon gesehen, aber der von mir gesuchte Ort ist dort nicht aufgeführt. Das Angebot ist dort derzeit ja leider anscheinend hauptsächlich auf einige größere Städte beschränkt.
@maze @kuketzblog @digitalcourage
Wie wäre es mit #Couchsurfing oder ähnlichen Gemeinschaften?
https://praxistipps.chip.de/couchsurfing-org-die-top-3-alternativen_40254